Ein betrunkener Mann hat in Deutschland den bedauerlichen Fehler gemacht, der Polizei unaufgefordert sein Gras statt seines Ausweises auszuhändigen. In einer ereignisreichen Sonntagnacht wurde ein betrunkener Mann in Vilshofen an der Donau von der Polizei nach seinem Ausweis gefragt.
Nachdem er in seiner Tasche herumgefummelt hatte, konnte der 24-Jährige seinen Ausweis nicht vorzeigen und überreichte den Beamten stattdessen ein Taschentuch.
Der Inhalt des Taschentuchs Verwunderte Auch Die Beamte
Dummerweise war dieses Taschentuch kein rotziges Taschentuch, sondern eines, das er benutzt hatte, um sein Cannabis, seine Zigaretten und seine Filter ordentlich in seiner Tasche aufzubewahren. Nichtsahnend wurde das Taschentuch unschuldig der Polizei übergeben.
Die bayerische Polizei teilte die Nachricht am Montag mit, erklärte aber nicht, wie sie vorgegangen war, nachdem der Mann im Besitz von Cannabis erwischt worden war.
Cannabislegalisierung Lässt Noch Auf Sich Warten
Während die Menschen immer noch mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie in sie mit Cannabis erwischt werden, ist die deutsche Regierung mitten in der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes, das Cannabis bis 2024 legalisieren soll. Im Jahr 2022 sprach man noch von “2023 Bubatz Legal” – Doch das wird wahrscheinlich nichts werden.
Ein von der deutschen Regierung bereits veröffentlichter Plan gibt jedoch einige Details darüber preis, was in dem Gesetzentwurf zu erwarten ist. Nach dem Plan des Bundesgesundheitsministeriums soll jeder in Deutschland, der älter als 18 Jahre ist, bis zu 20 Gramm Cannabis kaufen und mit sich führen können, ohne von der Polizei bestraft zu werden.
Legal hergestelltes Cannabis soll nur noch einen THC-Gehalt von 15 Prozent haben dürfen, während Cannabis, das an Personen zwischen 18 und 21 Jahren verkauft wird, einen maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent haben soll.
Sobald die deutsche Regierung einen Gesetzesentwurf erstellt hat, muss dieser der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden – Dies wird eine weitere Hürde werden.